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Wegzug

12 Do‘s and Don‘ts für den Wegzug

Veröffentlicht am: 11. Februar 2025Kategorien: Internationales Steuerrecht
  1. „Exit Tax“ (Wegzugsteuer) für Anteile an Kapitalgesellschaften und (Einzel-)Unternehmen beim Wegzug beachten!
  2. Umzug ist ein Prozess, daher ist ein Tag für den Wegzug zu bestimmen.
  3. Umzug zum Ende des Jahres ist zu empfehlen, so dass das Wegzugsjahr kurz ist.
  4. Melde Dich beim Einwohnermeldeamt ab.
  5. Zeige den Wegzug rechtzeitig beim Finanzamt an.
  6. Benenne einen professionellen inländischen Empfangsbevollmächtigten wie einen StB.
  7. Keine Wohnung (Verfügungsgewalt oder Schlüsselgewalt im Inland) nach dem Wegzug.
  8. Keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland > 6 Monate für irgendeinen 12-Monatszeitraum nach dem Wegzugszeitpunkt.
  9. Im Inland sollte kein Konto mehr unterhalten werden.
  10. Benenne einen inländischen Geschäftsführer für Deine inländischen Gesellschaften.
  11. Melde Dich im Ausland an und besorge Dir dort eine Ansässigkeitsbescheinigung und prüfe die Ansässigkeitsvoraussetzungen.
  12. „Travel Diary“ samt „Supporting Documents“ sind zu führen und für mindestens 10 Jahre aufzubewahren.
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