

12 Do‘s and Don‘ts für den Wegzug
- „Exit Tax“ (Wegzugsteuer) für Anteile an Kapitalgesellschaften und (Einzel-)Unternehmen beim Wegzug beachten!
- Umzug ist ein Prozess, daher ist ein Tag für den Wegzug zu bestimmen.
- Umzug zum Ende des Jahres ist zu empfehlen, so dass das Wegzugsjahr kurz ist.
- Melde Dich beim Einwohnermeldeamt ab.
- Zeige den Wegzug rechtzeitig beim Finanzamt an.
- Benenne einen professionellen inländischen Empfangsbevollmächtigten wie einen StB.
- Keine Wohnung (Verfügungsgewalt oder Schlüsselgewalt im Inland) nach dem Wegzug.
- Keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland > 6 Monate für irgendeinen 12-Monatszeitraum nach dem Wegzugszeitpunkt.
- Im Inland sollte kein Konto mehr unterhalten werden.
- Benenne einen inländischen Geschäftsführer für Deine inländischen Gesellschaften.
- Melde Dich im Ausland an und besorge Dir dort eine Ansässigkeitsbescheinigung und prüfe die Ansässigkeitsvoraussetzungen.
- „Travel Diary“ samt „Supporting Documents“ sind zu führen und für mindestens 10 Jahre aufzubewahren.